Starkregen und Hochwasser in Bad Bayersoien
Extreme Niederschläge treten heute häufiger und intensiver auf als früher. Das Ereignis im Mai 2022 hat gezeigt, wie schnell große Wassermengen Schäden verursachen können. Starkregen unterscheidet sich dabei klar vom klassischen Hochwasser:
- Starkregen: kann überall auftreten, unabhängig von Gewässern
- Hochwasser: entsteht, wenn Flüsse oder Bäche – wie der Bärenbach – über die Ufer treten
Beide Risiken betreffen Bad Bayersoien und müssen ganzheitlich betrachtet werden. Um künftig besser vorbereitet zu sein, hat die Gemeinde ein umfassendes Konzept zum Starkregenrisikomanagement erarbeiten lassen. Dieses liefert eine fundierte Analyse der örtlichen Gefährdungslage und zeigt auf, welche Vorsorgemaßnahmen sinnvoll und notwendig sind.
Wer ist für Hochwasser verantwortlich?
In Deutschland tragen Kommunen unterschiedliche rechtliche Verantwortlichkeiten im Umgang mit Gewässern und Starkregenereignissen. Für Gewässer dritter Ordnung liegt die Zuständigkeit gemäß Art. 22 und Art. 39 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) bei den Gemeinden. Beim Thema Starkregen ist die Kommune für den Schutz der öffentlichen Sicherheit verantwortlich. Dazu gehören unter anderem die Erstellung von Starkregengefahrenkarten, die Information der Bevölkerung, der Betrieb funktionsfähiger Entwässerungssysteme sowie die Berücksichtigung von Starkregenrisiken in der Bauleitplanung.
Gleichzeitig besteht keine Verpflichtung der Kommune, private Grundstücke vor Starkregen zu schützen, Rückstausicherungen auf Privatgrundstücken zu übernehmen oder Schäden auf privatem Eigentum zu verhindern. Hier greift das Prinzip der Eigenvorsorge nach § 5 WHG, das Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet, angemessene Maßnahmen zum Schutz ihres Grundstücks selbst zu treffen.
Exkurs - §5 WHG
(1) Jede Person ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um
1. eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu vermeiden,
2. eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers sicherzustellen,
3. die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten und
4. eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden.
(2) Jede Person, die durch Hochwasser* betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.
*Hochwasser im Sinne des Paragrafen umfasst Hochwasser durch Gewässer und Hochwasser durch wild abfließendes Wasser (= Starkregen)
Was wurde im Rahmen des Konzepts untersucht?
Durch das Ingenieurbüro Kokai wurde untersucht, welche Auswirkungen ein starkes Regenereignis im Gemeindegebiet hätte. Die Simulationsergebnisse zeigen
- wie sich Regenwasser bei verschiedenen Niederschlagsintensitäten im Gelände verteilt,
- welche Wege das Wasser bevorzugt nimmt,
- wo sich kritische Abflussmengen bilden,
- und an welchen Stellen gefährliche Strömungen entstehen können.
Die Ergebnisse wurden in interaktiven Karten aufbereitet, die ein Starkregenereignis mit einer statistischen Wiederkehrzeit von 30 Jahren (T = 30 a) und ein Ereignis mit einer statistischen Wiederkehrzeit von 100 Jahren (T = 100 a) darstellen. In den Karten sind Fließtiefe und Fließgeschwindigkeit farblich dargestellt.
Starkregenereignis T = 30 a Starkregenereignis T = 100 a
Aufgaben der Gemeinde
Die Gemeinde nutzt die Erkenntnisse für zukünftige Planungen: etwa bei Sanierungsprojekten, der Weiterentwicklung der Infrastruktur oder bei neuen Bebauungsplänen. So können Risiken bereits im Vorfeld minimiert werden, indem Fließwege berücksichtigt und sensible Bereiche geschützt werden.
Der Gemeinde obliegt zudem die Ausbau- und Unterhaltungslast am Bärenbach. Der Bärenbach ufert in den Bereichen „Trahtweg“, „Am Bauhof“ und zwischen B 23 und „Dorfstraße“ aus. Durch das Ingenieurbüro Kokai wurden vier passende Maßnahmen für den Hochwasserschutz vorgeschlagen. Die Maßnahmen entsprechen dem Status eines Konzepts und benötigen weitere Planungsschritte.
Maßnahme 1: Sohlrampe
| Maßnahme 2: Ufererhöhung
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